Drucken

12. April 2016

Beiträge an überbetriebliche Kurse nicht kürzen

Betrifft: Änderung des Kantonalen Gesetzes über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz) betreffend zusätzlichen Kantonsbeitrag II an die überbetrieblichen Kurse (üK)

 

Beiträge an überbetriebliche Kurse nicht kürzen

 

Im Rahmen der Entlastungsmassnahmen 2015-2017 plant der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt eine Kürzung der Kantonsbeiträge an die überbetrieblichen Kurse von Lernenden. Hierzu hat er eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes erarbeitet und in den parlamentarischen Prozess eingeleitet. An seiner Sitzung vom 13. April entscheidet nun der Grosse Rat über die Vorlage (Traktandum 9: Bericht der Bildungs- und Kulturkommission zum Ratschlag zur Änderung des Kantonalen Gesetzes über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz) betreffend zusätzlichen Kantonsbeitrag II an die überbetrieblichen Kurse (üK).

 

Die Kürzung der Kantonsbeiträge geht zulasten der Branchenverbände und Lehrbetriebe, die in der Ausbildung des Berufsnachwuchses eine grosse und wichtige Arbeit leisten. Dennoch waren der Gewerbeverband Basel-Stadt und die Handelskammer beider Basel bereit, diese aus ihrer Sicht unvernünftige Kürzung im Sinne des regierungsrätlichen Konsolidierungsprogramms für eine nachhaltige Sanierung der Kantonsfinanzen mitzutragen. Gerade mit Blick auf die anstehende Unternehmenssteuerreform III sind ernstgemeinte Sparbemühungen sehr wichtig. Folglich hat der Gewerbeverband Basel-Stadt zusammen mit der zuständigen Bildungs- und Kulturkommission des Grossen Rates einen Kompromissvorschlag erarbeitet.

 

Voraussetzung für die Zustimmung zu diesem Kompromiss war allerdings, dass das Sparpaket von links wie rechts gestützt wird. In den letzten Monaten ist das Entlastungspaket jedoch zur Unkenntlichkeit zusammengekürzt worden. So wurde etwa gänzlich auf eine Kürzung der kantonalen Beihilfen an die Ergänzungsleistungen verzichtet. Zudem wurde der Umverteilungseffekt bei der Nichtberufsunfallversicherung (NBU) halbiert und beim Dienstaltersgeschenk wurden de facto sogar Mehrausgaben beschlossen.    

 

Angesichts dieser veränderten Ausgangslage sind der Gewerbeverband Basel-Stadt und die Handelskammer beider Basel nicht länger bereit, die vorgeschlagenen Kürzungen bei den überbetrieblichen Kursen mitzutragen. Es wäre ein sehr fatales Zeichen, wenn man ausgerechnet bei der Berufsbildung spart, während andere Bereiche geschont werden. Zudem würde eine entsprechende Anpassung zu einer Differenz bzw. zu einem Standortnachteil gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft führen, der trotz grösster finanzieller Schwierigkeiten üK-Beiträge in der Höhe der heutigen baselstädtischen Regelung auszahlt.

 

Wir möchten Sie deshalb bitten, aus Wertschätzung gegenüber der Ausbildungsleistung der Betriebe auf das Geschäft nicht einzutreten und stattdessen die heutige Regelung beizubehalten.

 

Download

Factsheet

 

Deborah Strub
Bereichsleiterin Life Sciences
[email protected]
T +41 61 270 60 76

Artikel teilen

per E-Mail weiterleiten

Kommentare



Hinweis: Ihr Kommentar wird nach Erhalt geprüft. Die Handelskammer entscheidet über die Freigabe.



Das könnte Sie auch interessieren